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Online-Marketing 4 – Keyword-Advertising

Dez 2009
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Definition

Als Keyword-Advertising bezeichnet man die entgeltliche Platzierung von kommerziellen Anzeigen zumeist in Form einer kurzen Textbeschreibung. (Gabler)

In der Regel sind diese  Anzeigen sind mit Webseiten oder Landing Pages verknüpft.

Keyword-Advertising ist eine Internet-Werbeform, bei der Werbemittel auf den Ergebnisseiten von Internet-Suchmaschinen und Websites abhängig von den individuellen Schlüsselwörtern (Keywords) angezeigt werden. (Wikipedia)

D.h. die Anzeigen erscheinen nur, wenn ein vom Werbetreibenden festgelegtes Keyword bei der Suche des Nutzers eingegeben wird.. Das bietet den Vorteil, dass die Werbemaßnahme  immer in einem inhaltlichen Zusammenhang mit der Suche steht. Deshalb erhält man hier auch (nachgewiesen) höherer Klickraten als mit der herkömmlichen Bannerwerbung  bei Online-Werbung oder Affiliate-Marketing. Auch die Entgeltung ist vorteilhaft, da man hier generell nur bei Klicks auf die Anzeige zahlt und nicht beispielsweise bei der blosen Ansicht der Anzeigen (Impressions).

Funktionsprinzip

Die Fülle der Anzeigen haben in der letzten Zeit erheblich zugenommen und jeder Werbetreibende möchte natürlich weit oben in der Anzeigenliste stehen. Die Position der Anzeige hängt einerseits vom eingesetzten Budget ab (je mehr man bereit ist für den Klick zu zahlen, um so höher wird die Anzeige positioniert), andererseits von der Anzahl der Klicks auf die Anzeige. In einer Art Auktionsprinzip ist der Klickpreis also frei wählbar. Demzufolge sind die Klickpreise bei starkem Mitbewerb höher als bei weniger umkämpften Keywords. Zur Kostenkontrolle wird ein Tages- oder Monatslimit festgesetzt.

Die Keyword-Adverstising-Programme bei Google beispielsweise sind AdWord (für Werbetreibende) und ADSense (für Werbeträger).

Google bietet darüber hinaus die Möglichkeit der  „placement-bezogenen Kampagne“. Hierbei wird die Anzeige nicht bei entsprechender Keywordsuche gelistet, sondern auf individuell ausgesuchten und inhaltlich verwandten Webseiten.

Reichweite

Über das Einblenden in der eignen Suchmaschine (z.B. Google) bieten die Suchmaschinen auch das Einblenden der Anzeige – wenn gewünscht -  in anderen Suchmaschinen und Webseiten an. So kann die Reichweite quantitativ (Gesamtmenge der Nutzer) und qualitativ (Menge der potenziell interessierten Nutzer) erhöht werden.

Jeder Websitebetreiber kann Anzeigenfläche auf seiner Seite bereitstellen und erhält für den Klick auf eine Anzeige ein entsprechendes Entgeld. Hierbei wird auch darauf geachtet, dass die Anzeige einen inhaltlichen Zusammenhang zum Werbeträger hat.

Vorteile

Juristische Aspekte

Sowohl im Anzeigentext als auch bei der Wahl der Keywords sind Marken- und  Urheberrechte sowie das „Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb“ zu beachten. Die Nennung eines fremden Markennamens bei den Keywords wird von Google nicht erlaubt.

Die deutsche Rechtsprechung ist sich darüber noch uneins. Um ein Verfahren wegen Markenrechtsverletzung zu vermeiden, was sehr teuer werden kann,  sollten keine fremden Markennamen im Anzeigentext und den  Keywords verwendet werden

(Zur rechtlichen Situation).

 Anbieter

(Forsetzung folgt)


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